Vereinbarung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hundeschule Silvia Hein, Silvia Hein, Tel.: +49 1575 7070366, E-Mail: mail@silvishundeschule.de
Der einfacheren Lesbarkeit wurde die AGB im generischen Maskulinum geschrieben.

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundeschule Silvia Hein, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

  1. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung/Anmeldeformulars über die Homepage, auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.

2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Einzelstunden an. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Teilnehmer muss bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder Nichterscheinen des Kunden, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00€ fällig, sofern die Stunde nicht noch kurzfristig anderweitig vergeben werden kann. Der pauschalisierte Schadensersatz wird nicht fällig, sofern das Ausbleiben auf einer Erkrankung beruht und der Kunde ein ärztliches Attest vorlegen kann. Die Gebühr der Einzelstunden ist für alle vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu bezahlen (spätestens zu Beginn der ersten Stunde). Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich die Hundeschule Silvia Hein die Geltendmachung des Verzugsschadens in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtbetrages vor. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen 12 Monate nach Beginn der ersten Einzelstunde.

2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Nimmt der Teilnehmer an einer oder mehreren Gruppenstunden nicht teil, hat er keinen Anspruch auf Ersatzstunden oder Erstattungen der versäumten Unterrichtsstunden. Eine Absage des Kurses ist 14 Tage vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. Vom 13. bis zum 7. Tag werden 50% der Kursgebühr fällig. Vom 6. Tag bis zum 2. Tag werden 80% fällig. Ab dem Kursstart wird die komplette Kursgebühr fällig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

2.5. Bei offenen Gruppenkursen schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Teilnehmer muss bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder Nichterscheinen des Kunden, verfällt eine der gebuchten Stunden, sofern die Stunde nicht noch kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.

2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.

  1. Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung, fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.

3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen, deren Wartezeit für Schadensfälle bereits erfüllt ist. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.

5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.

5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.7. Sämtliche Unterlagen, die von dem Veranstalter ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

5.8. Der Veranstalter behält sich vor, in besonderen Fällen, in denen der Erfolg des Trainings durch äußere Umstände gefährdet wäre (unzumutbare Witterungsverhältnisse, Erkrankung, etc.), die Veranstaltung per Videokonferenz abzuhalten oder ganz abzusagen. Im Falle eines Ausfalls von Seiten des Veranstalters wird die Veranstaltung nachgeholt.

  1. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

6.3. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Veranstalters handelt und sich auf dem Hundeplatz befindet. Soweit der Teilnehmer durch den Veranstalter aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund abzuleinen, bleibt die alleinige Haftung des Teilnehmenden bestehen.

  1. Sonstige Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.